Direkt zum Inhalt

Verbesserte Transparenz durch Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

DVW-Standpunkt

DVW-Standpunkt: Verbesserte Transparenz durch Gutachter-ausschüsse für Grundstückswerte Cover

Sieben Anregungen zur Anpassung der §§ 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit der Auflösung des Preisstopps und der Einführung der §§ 136-144 Bundesbaugesetz, BBauG, (heute §§ 192-199 BauGB) und damit der Bildung von Gutachterausschüssen wurde aus Sicht der damaligen Situation ein wesentlicher Baustein zur Herstellung einer Transparenz auf dem Immobilienmarkt gesetzt. Bis heute tragen die Gutachterausschüsse mit ihren Geschäftsstellen zur Verbesserung der Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung bilden Immobilien die Grundlage für die meisten gesellschaftlichen sowie sozial- und wohnungspolitischen Themen. Dies betrifft z. B. die Schaffung von Wohnraum, die Anpassung von Infrastruktureinrichtungen und Arbeitsbedingungen sowie weitere Veränderungsprozesse auch mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Energiekrise und den Klimawandel.

Gute Entscheidungen erfordern belastbare, d. h. aktuelle, repräsentative und qualitativ hochwertige Datengrundlagen. Detaillierte Informationen über den Immobilienmarkt verringern das Risiko von politischen und wirtschaftlichen Fehlentscheidungen und ermöglichen die sachgerechte Evaluation, ob Entscheidungen zu den gewünschten Effekten geführt haben oder ob nachgesteuert werden sollte.

Mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen können die Gutachterausschüsse mit ihren Geschäftsstellen die gestiegenen Bedürfnisse, sowie die an sie gestellten Erwartungen nur noch unzureichend erfüllen. Die Beiträge zur Verbesserung der Transparenz auf dem Immobilienmarkt sind ohne weitere gesetzliche Regelungen nicht mehr wirksam. Es besteht ein dringender Anpassungsbedarf.

In dem Standpunkt Verbesserte Transparenz durch Gutachterausschüsse für Grundstückswerte werden sieben Anforderungen zur Weiterentwicklung im Kontext der §§ 192-199 BauGB dargestellt.