Deutschland verfügt über eine der dichtesten Immobiliendatenlandschaften Europas – und nutzt sie systematisch unter ihrem Potenzial. Dies nicht deshalb, weil Daten fehlen, sondern weil sie fragmentiert, unzureichend erschlossen und technisch nicht für die Anforderungen einer datengetriebenen Wirtschaft ausgelegt sind.
Das Real Estate Lab @ INTERGEO 2025 hat diese Lücke zum Ausgangspunkt einer strukturierten Fachinitiative gemacht: Expertinnen und Experten aus Geoinformation, Immobilienwirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft haben gemeinsam eine Bestandsaufnahme erarbeitet, konkrete Forderungen formuliert und ein Umsetzungskonzept entwickelt. Dieses White Paper dokumentiert die Ergebnisse und richtet sie an Politik, Verwaltung und Fachgemeinschaft.
Diagnose. Der erweiterte Transparenzbegriff dieses White Papers für den Immobilienmarkt umfasst drei Kerndimensionen: Rechtsverhältnisse (wer ist Eigentümer, welche Lasten bestehen), Objekteigenschaften (Nutzung, Bauzustand, Energieverbrauch, Lage) und Marktverhalten (Preisbildung, Leerstand, Spekulation) (vgl. Kap. 1.2). Die Daten dazu sind vorhanden – in Kataster- und Geoinformationssystemen (ALKIS als technische Kernressource), im Grundbuch, in Kaufpreissammlungen und kommunalen Planungssystemen. Sie sind jedoch weder bundesweit verknüpft noch einheitlich zugänglich. Vier strukturelle Defizite verhindern eine wirksame Nutzung: rechtliche Fragmentierung auf 16 Länderebenen mit folgenreichen Standardisierungsdefiziten, fehlende Mietpreissammlung, eine systematisch verzerrende Share-Deal-Lücke sowie eine faktisch wirkungslose Auskunftspflicht nach § 197 BauGB (im Detail Kap. 2 und 3.3).
Fünf Kernforderungen. Das Real Estate Lab formuliert fünf Handlungsfelder, die sich wechselseitig bedingen; das Auslassen einzelner Elemente kompromittiert die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems:
Mindset-Wandel (Kap. 7.1): Immobiliendaten sind der strategischen Infrastruktur zuzuordnen, sie sind keine Verwaltungsnebenprodukte. Politische Führungsverantwortung auf Bundes- und Länderebene ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte. Dies gilt im Vorfeld jedoch ebenso für die leitenden Verwaltungsebenen der zuständigen Stellen, wie auch für die verantwortlichen Träger der Wirtschaftsunternehmen.
Rechtliche Modernisierung (Kap. 7.2): §§ 192–199 BauGB (Wertermittlung) sind grundlegend zu reformieren. Prioritäre Elemente: gesetzliche Mietpreissammlung, Share-Deal-Meldepflicht, Bundesgeschäftsstelle der Gutachterausschüsse (§ 192a BauGB neu) und digitaler Grundbuchzugang. Die BauGB-Novelle 2026 oder kurzfristig folgende Novellen sind das zentrale Prozessfenster.
Technische Vernetzung (Kap. 7.3): ALKIS als Basisreferenz für eine bundeseinheitliche Immobiliendateninfrastruktur; standardisierte APIs als Zugangspunkte für Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft; maschinenlesbares Kerndatensatz-Modell.
Zugangsharmonisierung (Kap. 7.4): Ein bundeseinheitliches Lizenzmodell, transparente Gebührenstrukturen und normierter Forschungszugang – differenziert nach Nutzungsbedarf, nicht nach Bundesland. Ziel: ein nationaler One-Stop-Shop für amtliche Immobiliendaten.
Qualitätssicherung (Kap. 7.5): Verbindliche Standards für Aktualität, Vollständigkeit und Konsistenz; KI-Tauglichkeit als Pflichtmetadatum; jährlicher Qualitätsbericht der Bundesgeschäftsstelle.
Warum jetzt. Zwei externe Vorgaben begrenzen den verfügbaren Handlungszeitraum erheblich: Die EU-Geldwäscherichtlinie (2024/1640) verpflichtet Deutschland bis zum 10. Juli 2029 zur Einrichtung einer zentralen Zugangsstelle für Immobilieninformationen – dieser Termin ist durch EU-Recht fixiert (vgl. Kap. 5.3 und 7.7). Gleichzeitig öffnet die KI-Entwicklung ein Zeitfenster von maximal fünf Jahren: Wer 2030 KI-gestützte Marktanalysen auf Basis amtlicher Transaktionsdaten einsetzen will, muss heute in Datenstandards und Infrastruktur investieren (vgl. Kap. 2.4). Dass die nach Art. 22 EPBD (EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275) geforderte nationale Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist bis Mai 2026 weiterhin nicht existiert, verdeutlicht den erheblichen Nachholbedarf Deutschlands beim Aufbau eines interoperablen und zukunftsfähigen Immobiliendatenökosystems (vgl. Kap. 2.3).
Ausblick. Das Real Estate Lab ist nicht als einmaliges Diskussionsforum konzipiert, sondern als Auftakt eines strukturierten Prozesses. Fachexpertengruppen zu Recht/Governance, Technik/Standards und Zugang/Qualität, eine institutionelle Koordinationsstelle sowie das Real Estate Lab @INTERGEO 2026 in München sind die nächsten Schritte (vgl. Kap. 8.3). Die internationalen Vorbilder – z. B. Niederlande, Schweden, Frankreich, Serbien – zeigen, dass nicht das technische, sondern das politisch-administrative Entscheidungsproblem im Vordergrund steht (vgl. Kap. 4).









