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Immobilienverträge digital: Was ENOVA verändert – und was weiterhin offen bleibt

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Immobilienverträge digital: Was ENOVA verändert – und was weiterhin offen bleibt

Folge 43

Wie digital ist der Immobilienmarkt wirklich, wenn Kaufverträge noch immer in Papierform durch Verwaltungen wandern?

In dieser Folge von IMMOblick sprechen Peter Ache und Robert Krägenbring über das neue ENOVA-Gesetz und darüber, warum es für die Immobilienwertermittlung mehr ist als nur ein weiterer Schritt in Richtung E-Akte. Es geht um die Frage, wie Kaufpreisdaten schneller, strukturierter und verlässlicher bei den Gutachterausschüssen ankommen können – und warum genau diese Daten für Markttransparenz, Bewertung und politische Entscheidungen immer wichtiger werden.

Dabei wird deutlich: Die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen ist ein Fortschritt, aber kein Selbstläufer. Zwischen Rechtssicherheit, Datenschutz, technischen Schnittstellen und den praktischen Anforderungen der Gutachterausschüsse liegen noch viele offene Fragen. Was verändert sich konkret durch ENOVA? Wo entstehen neue Chancen für bessere Kaufpreissammlungen? Und warum braucht es trotz digitaler Übermittlung weiterhin strukturelle Reformen?

Eine Folge über Papierberge, Strukturdatensätze, Immobilienmarktdaten und die Frage, wie Deutschland den nächsten Schritt zu einer zeitgemäßen, verlässlichen Marktbeobachtung schaffen kann.

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare

Das entsprechende Bundesgesetzblatt kann hier eingesehen werden:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/192/VO.html

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