Die Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland treibt den Arbeitskreis Immobilienwertermittlung (AK 6) seit Monaten um.
Zur der sogenannten „Jedermann- Beteiligung“ hatte der DVW e. V. bereits eine umfassende Stellungnahme im August 2020 abgegeben, darauf folgte ein DVW Standpunkt Papier zum Thema „Neufassung der Normalherstellungskosten – Eckpunkte“ vom Januar 2021 und am 28. Feb. 2021 hat der DVW nunmehr seine Stellungnahme zur ImmoWertV im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung abgegeben.