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Überbau

2018
15

Die Bewertung von Rechten und Belastungen spielt in der täglichen Praxis eines Sachverständigen für Immobilienbewertung oftmals eine viel größere Rolle als vermutet. Rechte und Belastungen an Grundstücken entstehen gemäß § 873 BGB durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch. Hat ein Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Bauwerks (z.B. Wohnhaus) über die Grenze gebaut, liegt ein „Überbau“ vor, der auch ein nachbarliches Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit beeinträchtigen kann. Ziel dieses Merkblattes ist es, dem interessierten Leser die rechtlichen und wesentlichen wertrelevanten Zusammenhänge, welche durch einen „Überbau“ entstehen könnten, aufzuzeigen sowie an Beispielen den resultierenden Werteinfluss der Belastung darzustellen.

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