Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben – je nach Bundesland auf Grundlage unterschiedlicher Modelle. Während in Baden-Württemberg direkt eine Korrekturmöglichkeit für den Grundsteuerwert vorgesehen war, wurde dies im Bundesmodell erst aufgrund einer BFH-Entscheidung mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingeführt.
Das neue Moderatoren-Duo Andreas Ostermann und Sebastian Drießen lädt Sie ein, zusammen mit ihrem Gast Andreas Jardin, Sachverständiger und Experte in steuerlichen Bewertungsfragen, ein Bild zum aktuellen Sachstand zu geben und mitzudiskutieren.
Zentrale Fragen:
Wie kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes erfolgen und in welchen Fällen lohnt sich das überhaupt?
Welche Besonderheiten gilt es bei dem Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes zu beachten?
Welche allgemeinen Herausforderungen gibt es in Bezug auf die neue Grundsteuer und welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen?