Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der DVW e.V. eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ abgegeben. Darin werden zentrale Ansätze wie die Einführung der sozialen Umlegung, die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie die gesetzliche Verankerung von Markttransparenz ausdrücklich begrüßt.
Zugleich wird aber auch auf erhebliche Defizite hingewiesen. Dies betrifft sowohl die Weiterentwicklung der Umlegung als ein zentrales Instrument der Baulandbereitstellung – insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz, Verkehrswende und neue Infrastrukturanforderungen. Und es betrifft fehlende Regelungen für eine moderne und zukunftsfähige Immobilienmarktdateninfrastruktur.
Angeregt werden unter anderem eine Neuausrichtung und Ergänzung der Baulandumlegung, etwa im Umgang mit grünen, blauen und grauen Infrastrukturen sowie bei der vereinfachten Umlegung. Im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Strukturen des Gutachterausschusswesens wird insbesondere die Weiterentwicklung der bestehenden Immobilienkaufpreisregister (Kaufpreissammlungen) eingefordert. Es wird die Weiterentwicklung hin zu einer bundesweiten Mietpreissammlung, einer zentrale Datenbasis der Kaufpreisdaten sowie klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer Technologien zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz gefordert.
Der DVW e.V. macht deutlich, dass diese Punkte in der aktuellen Novelle berücksichtigt werden müssen, um den Anforderungen an einen transparenten, resilienten und sozial ausgewogenen Grundstücksmarkt gerecht werden zu können. „Die Umsetzung dieser wichtigen und zukunftsorientierten Ansätze nimmt Zeit in Anspruch, die wir eigentlich schon jetzt nicht mehr haben“, so DVW- Präsident Prof. Rudolf Staiger.
Die Stellungnahme wurde in den Arbeitskreisen Landmanagement und Immobilienwertermittlung unter Leitung von Dr. Torben Stefani bzw. Dipl.-Ing. Peter Ache erarbeitet.


