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Novellierung der ImmoWertV - Stellungnahmen des DVW e.V.

Die Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland treibt den Arbeitskreis Immobilienwertermittlung (AK 6) seit Monaten um.

Zur der sogenannten „Jedermann- Beteiligung“ hatte der DVW e. V. bereits eine umfassende Stellungnahme im August 2020 abgegeben, darauf folgte ein DVW Standpunkt Papier zum Thema „Neufassung der Normalherstellungskosten – Eckpunkte“ vom Januar 2021 und am 28. Feb. 2021 hat der DVW nunmehr seine Stellungnahme zur ImmoWertV im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung abgegeben.

 

Die Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland treibt den AK Immobilienwertermittlung (AK 6) seit Monaten um.

Zur der sogenannten „Jedermann- Beteiligung“ hatte der DVW e. V. bereits eine umfassende Stellungnahme im August 2020 abgegeben, darauf folgte ein DVW Standpunkt Papier zum Thema „Neufassung der Normalherstellungskosten – Eckpunkte“ vom Januar 2021 und am 28. Februar 2021 hat der DVW nunmehr seine Stellungnahme zur ImmoWertV im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung abgegeben.

Der jeweilige Zeitrahmen für die Stellungnahmen war sehr kurz; dennoch ist es den Mitgliedern des AK 6 gelungen, umfassend Stellung zu nehmen. Aussagen zur ImmoWertA wurden aufgrund der kurzen Zeit nicht getroffen. Es wird davon ausgegangen, dass hier noch Gelegenheit zur Stellungnahme sein wird.

Auch wird wegen der Komplexität des Verordnungsentwurfs nicht mit einer von vorneherein hohen Akzeptanz der Verordnung gerechnet; der DVW geht von einem erhöhten Aufklärungsbedarf aus.

Die Stellungnahmen des DVW können unter folgenden Links kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

  1. Stellungnahme des DVW e.V. im August 2020
  2. DVW-Standpunkt im Januar 2021
  3. Stellungnahme des DVW e.V. im Februar 2021
DVW aktuell
Nein

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