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DVW- Standpunkt: Normalherstellungskosten für die ImmoWertV sind zu erneuern, der DVW beschreibt erforderliche Eckpunkte

Bereits im Rahmen der ersten Beteiligung zur Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland hat der DVW e. V. eine umfassende Stellungnahme gegenüber dem Bundesinnenministerium abgegeben.

Das Verfahren ist nun soweit gediehen, dass mit einer zweiten Beteiligungsrunde in Kürze zu rechnen ist.

Der DVW-Standpunkt "Neufassung der Normalherstellungskosten - Eckpunkte" wurde vom DVW-Arbeitskreis „Immobilienwertermittlung“ unter der Leitung von Peter Ache verfasst. Dieser Standpunkt steht als kostenfreier PDF-Download zur Verfügung.

Bereits im Rahmen der ersten Beteiligung zur Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland hat der DVW e. V. eine umfassende Stellungnahme gegenüber dem Bundesinnenministerium abgegeben.

Das Verfahren ist nun soweit gediehen, dass mit einer zweiten Beteiligungsrunde in Kürze zu rechnen ist.

Die Anlage 6 des Entwurfs der Immobilienwertermittlungsverordnung enthält noch die über 10 Jahre alten Normalherstellungskosten (bisher NHK 2010).

Bis zur abschließenden Überarbeitung sollen die bisherigen NHK 2010 in Anlage 6 der neuen ImmoWertV aufgenommen, jedoch als unverbindlich eingestuft werden. Der DVW e. V. sieht dieses Vorgehen einerseits kritisch und kann jedoch andererseits die zeitlichen Zwänge nachvollziehen.

Gleichwohl will der DVW e. V. durch frühzeitige Positionierung zur Überarbeitung der NHK einen klaren Standpunkt einnehmen.

Der Standpunkt wurde vom DVW-Arbeitskreis „Immobilienwertermittlung“ unter der Leitung von Peter Ache verfasst. Dieser Standpunkt steht als kostenfreier PDF-Download zur Verfügung.

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