
Der DVW-Arbeitskreis 5 »Landmanagement« veranstaltet gemeinsam mit dem DVW Nordrhein-Westfalen e. V. das 187. DVW-Seminar zum Thema "Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren als Landentwicklungsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen".
Termin/Ort:
13. Januar 2020
Bielefeld
Seminarinhalte:
Die Umsetzung von Maßnahmen und Planungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes beansprucht vielfach Land und greift damit in die vorhandene Eigentums- und Nutzungsstruktur ein. Neben Straßenbau- und anderen Infrastrukturvorhaben sind dies beispielsweise wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Planungen für touristische Zwecke oder kommunale Vorhaben. Im Sinne einer nachhaltigen Landnutzung ist dabei eine eigentums-, nutzungs- und landschaftsverträgliche Umsetzung anzustreben. Um dies zu erreichen, wurde schon 1994 mit der Neufassung von § 86 FlurbG das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung geschaffen. Es ermöglicht unter anderem Maßnahmen der Landentwicklung umzusetzen und Landnutzungskonflikte aufzulösen. Dabei gewährleistet der gesetzlich garantierte Anspruch aller Eigentümer auf mindestens wertgleiche Landabfindung, dass das Grundvermögen erhalten bleibt und eine Enteignung vermieden wird. Dies trägt maßgeblich auch zur Akzeptanzerhöhung für die anstehenden Vorhaben bei. Aufgrund der rechtlich vorgegebenen Privatnützigkeit haben diese Verfahren jedoch klare Beschränkungen in Bezug auf die Zulässigkeit der Anordnung. Das Seminar vermittelt einen vertieften Einblick in die Anordnungsvoraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen von Landentwicklungsverfahren nach § 86 FlurbG. Dazu werden aktuelle Rechtsfragen erörtert und an Praxisbeispielen diskutiert. Zugleich wird an Hand der Verfahrensbeispiele aufgezeigt, wie Landentwicklungsverfahren erfolgreich eingeleitet und durchgeführt werden können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich insbesondere an alle Personen und Organisationen, die mit der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren befasst sind. Der Inhalt ist aber auch für Kommunen und Fachplanungsbehörden von besonderem Interesse.
Organisation:
Sabrina Wodtke, B. Sc
c/o Bezirksregierung Detmold
Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Tel. 05231 71-3346
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