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Referentin/Referent ('m/w/d) "Bodenordnung, Vermessung und Technologie in der Flurbereinigung"

Job-Angebot

Fähigkeiten/Kenntnisse

Voraussetzung ist

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master/Diplom) der Geodäsie, Geoinformation oder ein vergleichbarer Abschluss sowie die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechni-schen Verwaltungsdienstes (ehemals höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst)

  • eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Bearbeitung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Die folgenden übergreifenden Kompetenzen werden erwartet:

  • ausgeprägtes intellektuelles Potenzial, d.h. Kreativität und Fähigkeit zu kon-zeptionellem Arbeiten, strategisches Denken, Offenheit für übergreifende und neue Themen

  • Engagement in der Aufgabenwahrnehmung, Belastbarkeit, Bereitschaft zur Übernahme eines hohen Maßes an Eigenverantwortung, Entscheidungs-freude und Organisationsgeschick

  • hohe schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz

  • klare Teamfähigkeit, hohe soziale Kompetenz und Verlässlichkeit

  • sehr gute Anwenderkenntnisse in Microsoft Office

Stellenbeschreibung

Wir suchen zum 01.08.2025 unbefristet

für das Referat II B.2 „Bodenordnung, Vermessung und Technologie in der Flurbereinigung“

eine Referentin/einen Referenten (m/w/d)

(Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 LBesO A NRW bzw. Tarifbeschäftigte – vgl. Lauf-bahngruppe 2.2 – Entgeltgruppe 13 bis 14 TV-L)

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme bzw. die Fortführung eines Beamtenverhältnisses (bis Bes.Gr. A 14 LBesO A NRW) vor-gesehen. Für Tarifbeschäftigte ist die Eingruppierung grundsätzlich in Abhängigkeit von der Berufserfahrung und in Abhängigkeit der entsprechenden Aufgabenübertragung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.

Das Referat II B.2 „Bodenordnung, Vermessung und Technologie in der Flurbereinigung“ ist als oberste und obere Flurbereinigungsbehörde zuständig für die Angelegenheiten der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie des ländlichen Wegebaus. Weitere Aufgaben sind die Koordinierung der Ressortbelange in der Landes- und Regionalplanung sowie die Belange einer Landgesellschaft.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten:

  • Bearbeitung planerischer und technischer Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und der Landeskultur

  • Fachaufsicht über die Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ als Flurbereinigungsbehörden

  • Genehmigung der Pläne nach §§ 58 und 100 Flurbereinigungsgesetz sowie deren Nachträge

  • Planfeststellung der Pläne nach § 41 Flurbereinigungsgesetz

  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Planungsträgern und weiteren in Bodenordnungsverfahren zu beteiligenden Institutionen

  • Angelegenheiten landwirtschaftlicher und agrarstruktureller Belange in der Raumordnung und Landesplanung gemäß Landesplanungsgesetz insbesondere Schutz landwirtschaftlicher Flächen

  • Mitwirkung an der Koordinierung der Ressortangelegenheiten von Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung

Arbeitsgebiet/Gebietsart

Öffentlicher Dienst/Technische Verwaltung

Sonstige Informationen

 Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.

Im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Wizesarsky (0211/3843-2281) und für personalrechtliche Rückfragen steht Ihnen Frau Hapke (0211/3843-1233) zur Verfügung.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung möglichst ausschließlich per E-Mail (bewerbung@mlv.nrw.de) bis zum 11.08.2025 an das

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, – Personalreferat I B.1 –, Kennziffer: 2025/08, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf.