Fähigkeiten/Kenntnisse:
Sie verfügen über
einen Diplom- oder Bachelorabschluss in der Fachrichtung Vermessungswesen oder Geoinformatik und weisen durch Ihr Studium oder ein ergänzendes Studium den Erwerb von mindestens neun Wissensgebieten nach Anlage 7 der VAPV 2.1 (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessung LG 2.1) vom 18.05.2021 nach
Selbständigkeit und die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
Kooperationsbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
kundenorientiertes und lösungsorientiertes Verhalten
Führerschein Klasse B wünschenswert
Stellenbeschreibung:
Bedeutend besser.
Arbeiten bei der Stadt Hamm
Für die Stadt Hamm zu arbeiten heißt, für die Menschen in Hamm zu arbeiten – mehr gestalten, mehr bewirken. So wird jede Aufgabe zu etwas wirklich Besonderem. Alles, was bei uns in den verschiedenen Bereichen geleistet wird, kommt den Bürger:innen einer ganzen Stadt zugute. Dieser Bedeutung sind wir uns als Arbeitgeberin bewusst, der Verantwortung für unsere Mitarbeitenden auch. Sie haben Lust, mit dabei zu sein? Das freut uns sehr.
Die Stadt Hamm sucht zum 01.09.2027 für ihr Vermessungs- und Katasteramt eine:n
Vermessungsoberinspektoranwärter:in (m/w/d)
als Nachwuchskraft zur Ausbildung für den vermessungstechnischen Dienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst).
Sie verfügen über
einen Diplom- oder Bachelorabschluss in der Fachrichtung Vermessungswesen oder Geoinformatik und weisen durch Ihr Studium oder ein ergänzendes Studium den Erwerb von mindestens neun Wissensgebieten nach Anlage 7 der VAPV 2.1 (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessung LG 2.1) vom 18.05.2021 nach
Selbständigkeit und die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
Kooperationsbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
kundenorientiertes und lösungsorientiertes Verhalten
Führerschein Klasse B wünschenswert
Bewerber:innen, die die Ausbildung im Beamtenverhältnis beginnen möchten, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums, die eines Drittstaates oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und dürfen zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 40 Jahre und 6 Monate bzw. Schwerbehinderte und ihnen gemäß § 2 Abs. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – in der jeweils geltenden Fassung gleichgestellte Menschen 43 Jahre und 6 Monate sein.
Es können sich auch Personen bewerben, die das o.g. Studium bis zum 31. August 2027 abgeschlossen haben werden.
Sonstige Informationen:
Bewerbungsformular:
