Suche Landesvereine EnglishKalender

Bebauungsplanung für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

2018
17

Seit dem Jahr 2008 ist die Anzahl der Freiflächen-Photovoltaik-(PV)-Anlagen im Außenbereich sprunghaft angestiegen. Im Gegensatz zur Wind­energie besitzt die Solarenergie keine Privilegierung nach § 35 BauGB im Außenbereich, so dass sich die Zulässigkeit eines Vorhabens auf einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB stützt.

Die Ausweisung von Solarparks wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen, und zwar sowohl auf Flächen, die über das EEG gefördert werden (110 m Randstreifen entlang von Autobahn- und Eisenbahnlinien, Konversionsflächen) als auch auf nicht geförderten Freiflächen. In einigen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg) gibt es in „benachteiligten Gebieten“ auch eine Förderung für Ackerflächen.

Sinkende Modulpreise und steigende Strompreise sorgen dafür, dass Solarparks ab einer gewissen Größe auch ohne Förderung – und in Kombination mit der Möglichkeit zur Selbstvermarktung – rentabel sein werden. 

Über die Bebauungsplanung wird das Baurecht für die Freiflächen-PV-Anlagen geschaffen, mögliche Nutzungskonflikte werden aufgedeckt und die unterschiedlichen Belange von Klima-, Umwelt- und Artenschutz untereinander abgewogen.

Bebauungpläne gibt es schon seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960. Der Bebauungsplan für Freiflächen-PV-Anlagen jedoch ist neu. In diesem Sinne soll das vorliegende Merkblatt übertragbare Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen-PV-Anlagen liefern, im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Solarenergie.

PDF

footer globus