Wohnungsrecht
Die Bewertung von Rechten und Belastungen spielt in der täglichen Praxis eines Sachverständigen für Immobilienbewertung oftmals eine viel größere Rolle als vermutet. So kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit das Recht bestellt werden, dass ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzt werden kann (Wohnungsrecht nach § 1093 BGB). Im Rahmen der Wertermittlung ist dann regelmäßig der Verkehrswert des belasteten Grundstücks zu ermitteln. In seltenen Fällen kann auch der Wert des Wohnungsrechts der Bewertungsgegenstand sein, z.B. bei monetärem Ausgleich für die Aufgabe jenes Rechts. Dabei sei deutlich darauf verwiesen, dass der Wert des Wohnungsrechts nicht der Belastung (Wertminderung) durch das Recht entsprechen muss.
Ziel dieses Merkblattes ist es, dem interessierten Leser die bestehenden Probleme bei der Bewertung von Wohnungsrechten bezüglich Modellkonformität und Entwicklung neuer Märkte aufzuzeigen. Alternativ wird daher die Bewertung von Wohnungsrechten unter Ertrags- und Kostenaspekten sowie Gedanken zur marktgerechten Berücksichtigung insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Immobilienwertermittlungsrichtlinie (ImmoWertR) dargestellt.