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Grundsteuer-Reformgesetz

2019
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Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 8. November 2019 nahm das Grundsteuer-Reformgesetz die letzte Hürde. Durch das Gesetz werden die Grundlagen der Grundsteuererhebung reformiert. Zentraler Faktor sind dabei ab dem 1. Januar 2022 die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte. Sie stellen als wichtige Eingangsgröße den Bezug zu dem Wert der zu besteuernden Immobilie her.

Der DVW e.V. begrüßt die Entscheidung des Parlaments für das wertabhängige Modell mit Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind eine geeignete Basis für gerechte und transparente Steuererhebung. Es ist nun eine schnelle, bundesweit zentrale und effiziente Steuerung sowie eine Digitalisierungsoffensive mit entsprechender Personalentwicklung erforderlich.

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