Das Flurbereinigungsverfahren dient vor allem der Sicherstellung der weinbaulichen Nutzung im unteren Ruwertal durch Rationalisierung in der Außenwirtschaft und der damit verbundenen Senkung der Bewirtschaftungskosten. Das Verfahren dient neben landespflegerischen und touristischen insbesondere wasserwirtschaftlichen Zielen, wie z.B. die Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang der Bachläufe Ruwer, Eitelsbach, Wenigbach, Kundelbach und die Reduzierung der Erosionsgefährdung in den Weinbergen durch Wasserrückhaltung.
Damit leistet das ländliche Bodenordnungsverfahren einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der WeinKulturLandschaft im Ruwertal.