DVW-Standpunkt »Novellierung der Berufsordnung der ÖbVI« veröffentlicht
Aktuell gibt es in mehreren Bundesländern Überlegungen und konkrete Gesetzesinitiativen zur Novellierung des Berufsstandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Als Hauptmotivation der Vorhaben werden die Modernisierung des Berufsrechts der ÖbVI sowie eine Harmonisierung mit geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen genannt. Auch werden die Sorgen vor dem Fachkräftemangel, kombiniert mit der demographischen Entwicklung als Beweggründe angeführt.
Der DVW begrüßt grundsätzlich die Novellierung der Berufsordnung der ÖbVI mit dem Ziel, die Attraktivität des Berufsstandes insgesamt zu erhöhen. Eine Aufweichung der Zulassungsvoraussetzungen im Zuge der Novellierung - insbesondere der Verzicht auf eine Prüfung, die den Anforderungen des technischen Referendariats mindestens gleichgestellt ist - wird vom DVW e.V. strikt abgelehnt.
Der DVW e.V. ist der festen Überzeugung, dass eine Bestellung zum ÖbVI – unabhängig vom Bundes-land – nur durch eine amtliche Prüfung erlangt werden kann, die dem bundesweiten Standard des Oberprüfungsamtes für das technische Referendariat entspricht.
Der komplette Standpunkt »Novellierung der Berufsordnung der ÖbVI« steht als kostenlosen PDF-Download auf unserer Webseite zur Verfügung.
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