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Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland: DVW e. V. gibt Stellungnahme zur ImmoWertV ab

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat der DVW e. V. seine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMI zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Anwendungshinweisen (ImmoWertA) abgegeben.

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat der DVW e. V. seine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMI zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Anwendungshinweisen (ImmoWertA) fristgerecht abgegeben:

Der DVW e. V. begrüßt die Bestrebungen zur Verbesserung bundesweiter Vereinheitlichungen des Wertermittlungsrechts zur Stärkung einer bundesweiten Markttransparenz.

Es wird u. a. angeregt, die Anlage 6 der Verordnung (Kostenkennwerte der NHK 2010) vollständig zu überarbeiten und in diesem Zuge auch einheitliche Regionalfaktoren zu ermitteln.

Die Stellungnahme wurde vom DVW – Facharbeitskreis „Immobilienwertermittlung“ unter Leitung von Peter Ache in einer Reihe von Videokonferenzen und einem intensiven schriftlichen Austausch erarbeitet.

Die 17seitigen Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Für Rückfragen / Feedback wenden Sie sich gerne an Peter Ache (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

DVW aktuell
Nein

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