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Leitfaden zum Urheberrecht überarbeitet

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom 01.09.2017 ist am 01.03.2018 in Kraft getreten. Die gemeinsame Kommission Recht und Geodaten von DGfK, DGPF und DVW hat deshalb den Leitfaden zum Urheberrecht „Urheberrecht leicht gemacht“ der neuen Rechtslage angepasst.

Das  Urheberrechtsgesetz in der alten Fassung enthielt verschiedene kleinteilige und an unterschiedlichen Stellen geregelte gesetzliche Erlaubnistatbestände zugunsten von Unterricht und Wissenschaft. Diese Regelungen waren für die Akteure, also Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Studierende und Lehrende an Hochschulen schwierig...

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom 01.09.2017 ist am 01.03.2018 in Kraft getreten. Die gemeinsame Kommission Recht und Geodaten von DGfK, DGPF und DVW hat deshalb den Leitfaden zum Urheberrecht „Urheberrecht leicht gemacht“ der neuen Rechtslage angepasst.

Das  Urheberrechtsgesetz in der alten Fassung enthielt verschiedene kleinteilige und an unterschiedlichen Stellen geregelte gesetzliche Erlaubnistatbestände zugunsten von Unterricht und Wissenschaft. Diese Regelungen waren für die Akteure, also Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Studierende und Lehrende an Hochschulen schwierig aufzufinden und anzuwenden. Sie enthielten zudem etliche auslegungsbedürftige Begriffe, die auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen waren.

Zugleich haben Digitalisierung und Vernetzung die Möglichkeiten der Schöpfung, Verbreitung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte erheblich verändert. Diesen Veränderungen wurden die bisherigen Bestimmungen zugunsten von Unterricht, Forschung und Institutionen nicht mehr gerecht. Zeitgemäße Nutzungen unterblieben oder geschahen rechtswidrig, auch zum Nachteil der Rechtsinhaber, die in beiden Fällen keine Vergütung erhielten.

Mit der Neuregelung der Erlaubnisnormen für Unterricht, Wissenschaft und Wissensinstitutionen wurde das Urheberrecht für diesen Bereich neu strukturiert und besser zugänglich gemacht. Es wird daher den Rechtsanwendern bei den Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Bibliotheken und Archiven die Ermittlung der Rechtslage erleichtern.

Die Reform verfolgte das Ziel, dass künftig jede Nutzergruppe auf eine Vorschrift zugreifen kann, die möglichst präzise Art und Umfang der erlaubten Nutzungen bestimmt. Dies bedeutete zugleich, auf das Konzept unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger  Rechtsbegriffe wie zum Beispiel einer Generalklausel zu verzichten. Das Gesetz fasste die Regelungen klarer, erweiterte sie behutsam und sicherte dabei auch einen fairen Interessenausgleich.

Zugleich wurden Befugnisse für Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Archive geschaffen.

Der Leitfaden soll Ihnen und Ihrem beruflichen und privaten Umfeld den Umgang mit urheberrechtlichen Fragen im Alltag erleichtern. Er wendet sich vor allem auch an Hochschullehrer, Studenten, Lehrer und Schüler, die bei ihrer täglichen Arbeit Geodaten und Karten nutzen.

Der Leitfaden kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der gesamte Inhalt unterliegt dem Urheberrecht der o. g. Gesellschaften. Wir erlauben Ihnen, den Inhalt weiterzuverwenden, insbesondere zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, wenn Sie folgende Quelle angeben: © DGfK – DGPF – DVW 2019

Anmerkungen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Leitfadens nehmen wir gerne entgegen.

Dr. Rita Eggert, Leiterin der Gemeinsamen Kommission Recht und Geodaten

DVW aktuell
Nein

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