
Rückblick: 15. INTERGEO talk IMMO: »ImmoWertA – Hinweise zu einer Verordnung, wer braucht denn sowas?«
Zum 15. INTERGEO talk IMMO am 5. September 2023
ImmoWertA – Hinweise zu einer Verordnung, wer braucht denn sowas?
Das war eine der Fragen, die das Moderatorenduo Peter Ache und Robert Krägenbring den beiden Gästen in dem talk IMMO am Dienstag, den 5. September gestellt haben. Mit in der Spitze ca. 90 Zuschauerinnen und Zuschauern konnten die Gäste Andreas Ostermann FRICS und Andreas Jardin diese Frage beantworten: „natürlich brauchen wir Hinweise zu dieser Verordnung“, waren sich die beiden Experten einig. Der Grund sei nicht, dass es diese schon immer gegeben habe. Vielmehr ist der Immobilienmarkt und die Bewertung von Immobilien ein ausgesprochen komplexes Thema; da sind breit abgestimmte Hinweise zu einer Verordnung als sehr hilfreich.
Hatte Professor Kleiber noch in dem talk IMMO im Mai diesen Jahres deutlich hervorgehoben, dass wir in Deutschland gerade wegen der dezidierten Vorschriften über die Immobilienwertermittlung zwar vergleichsweise transparent seien, die Gutachterausschüsse sich nunmehr aber in einer besonderen Verantwortung befinden. In diesem Talk mit den beiden Praktikern Ostermann und Jardin wurde deutlich herausgearbeitet, dass es nicht darum geht, die Sachverständigen in ihrer Expertise einzuschränken, sondern vorallem dafür zu sorgen, dass in ganz Deutschland die Ermittlung von Werten zu Immobilien nach gleichen, einheitlichen und damit (sach)gerechten Standards erfolgen kann. Dabei ist die ImmoWertA zwar dem Grunde nach für alle nicht wirklich verbindlich, stellt aber faktisch einen fachlichen Standard dar, der sinnvollerweise eingehalten werden sollte. „Wer sich nicht daran hält, der ist gut beraten, dieses auch umfassend in seinem Verkehrswertgutachten zu begründen“, stellte Jardin klar.
Auch die Gutachter, die im Vorfeld der Vergabe von Hypothekendarlehen Immobilien zu bewerten haben, orientieren sich an dem in der Immobilienwertermittlungsverordnung zugrunde gelegten Verkehrswert. Dieser spielt auch bei der Beleihungswertermittlung nach der entsprechenden hier gültigen Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) eine wichtige Rolle. „Natürlich orientiert sich auch die Beleihungswertermittlung an den Regelungen zur Ermittlung von Verkehrswerten, denn diese sind mittlerweile gut anerkannte Standards für die Ermittlung von Werten über Immobilien“, so Ostermann der sich als renommierter Experte auf dem Sektor der Immobilienwertermittlung für kreditwirtschaftliche Zwecke gut auskennt.
Alles in allem war festzustellen, dass die noch in diesem Herbst zu erwartenden Hinweise zur Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) ihren Zweck, nämlich der einheitlichen Ermittlung von Werten über Immobilien, erfüllen werden. „Es handelt sich dabei um ein umfassendes Werk, das in breiter Abstimmung mit vielen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland entwickelt wurde“, stellte Peter Ache fest der selbst für den DVW e.V. Mitglied in einigen Expertengruppen ist. „All denjenigen, die hier ihren intensiven Beitrag geleistet haben, ist wirklich sehr zu danken“, war Andreas Jardin noch einmal wichtig hervorzuheben.
„Wir werden uns auf jeden Fall weiter intensiv mit diesen Themen rund um die Immobilienwertermittlungsverordnung befassen; als nächstes kommt ja die Neufassung der Normalherstellungskosten (NHK), die bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein soll“, erklärt Robert Krägenbring. Beide Moderatoren freuen sich auf die weiteren Fachdiskussionen zu diesen Themen und kündigen schon jetzt an, dass es demnächst sogar einen Podcast des DVW, unter anderem rund um die Immobilienwertermittlung und das Geschehen auf den Immobilienmärkten geben wird. „Immo-Ment, wird der wahrscheinlich heißen, und wir wollen diskutieren was im Moment gerade so los ist in der Szene“, so Peter Ache abschließend.