Suche Landesvereine EnglishKalender

Gemeinsamer Standpunkt des DVW und BDVI „Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland – Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV“ veröffentlicht

Bereits zur Novellierung der Immobilien-wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) haben der DVW und der BDVI konkrete Vorschläge eingebracht, die vom Bundes-innenministerium berücksichtigt wurden. Die ImmoWertV ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Derzeit werden die Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwert-ermittlungsverordnung (ImmoWertA) er-arbeitet. Zu dem Entwurf der ImmoWertA vom 22. Dezember 2021 wird eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.

Bereits zur Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) haben der DVW und der BDVI konkrete Vorschläge eingebracht, die vom Bundesinnenministerium berücksichtigt wurden. Die ImmoWertV ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Derzeit werden die Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) erarbeitet. Zu dem Entwurf der ImmoWertA vom 22. Dezember 2021 wird eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.

Wesentliche Anforderungen an die ImmoWertA wurden im Arbeitskreis Immobilienwertermittlung bereits identifiziert und in einem Standpunktpapier festgehalten. Insbesondere ist hervorzuheben, dass die ImmoWertV anerkannte Standards der Wertermittlung kodifiziert. Daraus ergibt sich eine faktische Bindungswirkung für alle Aufgaben der Verkehrswertermittlung, unabhängig davon, wer diese ausführt.

Dieser Standpunkt steht als kostenfreier PDF-Download zur Verfügung.

DVW aktuell
Nein
Schlagworte: ImmoWertV

footer globus